Rentacar AUTORENT.BG als VERMIETER vermietet dem MIETER Autos /Kraftfahrzeuge/ unter folgenden Bedingungen:
1.1. Das KfZ übergibt man dem MIETER in einem guten Zustand mit der obligatorischen Ausstattung gefordert von der Verkehrspolizei, widerspiegelt in einem zweiseitig unterzeichneten Aufnahme-Übergabeprotokoll, das ein untrennbarer Vertragsteil ist, unter dessen Bedingungen auch die Rückgabe des Autos geschieht. Der MIETER verpflichtet sich das Auto mit allen ihm übergebenen Unterlagen, in der abgesprochenen Frist und an Ort und Stelle, im selben Zustand zu übergeben.
1.2. Bei Nichteinhaltung der Auto-Rückgabefrist seitens des Mieters, verpflichtet er sich den Vermieter zu informieren, aber nicht später als die abgesprochene Stunde. Für die zusätzliche Nutzungszeit schuldet der Mieter den durch den Vertrag abgesprochenen Preis, erhöht mit 20%. Bei einer Verzögerung, mehr als 12 Stunden, verpflichtet sich der Mieter, einen neuen Vertrag zu schließen.
1.3. Bei Nichterfüllung der Rückgabe-Verpflichtung des gemieteten Kfzs vom Mieter, für mehr als zwölf Stunden, seit Datum und Stunde des Ablaufs der abgesprochenen Frist und ohne dass er den Vermieter informiert hat, hält man das für Aneignung und der Vermieter benachrichtigt die zuständigen Organe, indem er sich alle Vertragsrechte vorbehält.
1.4. Bei Schäden, Verlusten und Diebstählen von Autoteilen, sowie auch beim Brand, Glaszerbrechen oder Stoß am Parkplatz, verpflichtet sich der Mieter, unabhängig von der Schuld, den Vermieter völlig zu entschädigen, einschließlich die Kosten zur Vermietung des Ersatzautos, die Rückgabekosten, Renovierung, entgangene Gewinn und Miete und Entschädigung für Moralschäden.
1.5. Die Verpflichtung in Bezug auf die Schäden Dritter und wenn die schuldig vom Mieter verursacht worden sind, werden von ihm übernommen und er schuldet auch die Summe, die laut Haftpflichtversicherung von der Versicherungsorganisation im Rahmen der gemeinsamen Tagesfrist ausgezahlt wird.
1.6. Beim Verlieren, Diebstahl oder Vernichtung des Führerscheines, eines Schlüssels oder des Autokennzeichens , bezahlt der Mieter Entschädigung in der Höhe des geschuldeten Auto-Mietpreises für fünf Tage.
Der Mietepreis fürs Auto bestimmt man auf der Nutzungsbasis für einen Tag, festgesetzt nach dem Tarif, der untrennbarer Vertragsteil ist und gemäß Mieteperiode. Man bezahlt ihn beim Erhalten des Autos und der Unterzeichnung des Aufnahme- Übergabeprotokolls. Der Mieter verpflichtet sich das Depositum zu bezahlen, dessen Höhe im Tarif, bei Unterzeichnung des Vertrages angegeben wird. Nach Rückgabe des Autos wird das Pfand befreit. Bei festgestellten kleinen Mängeln oder Pannen, sowie im Fall, wenn das Auto ohne oder mit weniger Treibstoff zurückkommt, als die im Aufnahme- Übergabeprotokoll abgesprochene Menge.
4.1. Der Vermieter ist verantwortlich für die Schäden, die dem Mieter oder Dritten verursacht worden sind, als Resultat der Nichtinstandhaltung des gemieteten Autos, festgestellt durch eine unabhängige Expertise.
5.1. Der Mieter ist verpflichtet:
1.Das Auto zu seiner Bestimmung zu benutzen und es mit der Fürsorge eines guten Wirtes zu bewirtschaften;
2.Bei Autounfall, Schaden oder Verletzung alle notwendigen Maßnahmen zu treffen zur Rettung, zur Begrenzung und/oder Verminderung der Schäden des gemieteten Fahrzeuges;
3.Im Falle des Autounfalls oder Schäden am Pkz, außer der kleinen Vorfällen, alle Anforderungen des Gesetzes über den Straßenverkehr und dessen Anwendungsordnung bei Erstellung von Protokollen und anderen Unterlagen einzuhalten ;
4.In Frist von 24 Stunden seit der Schadenauftretung / dem Unfall informiert der Mieter den Vermieter darüber, indem er alle Tatsachen, Umstände und Angaben mitteilt (Zeugennamen u.a.), als auch volle Mitwirkung gegenüber dem Vermieter und der Versicherungsgesellschaft zur Aufklärung des Unfalls und der zugefügten Schäden zu erweisen
5.2. Der Mieter hat kein Recht:
2.Das Auto betrunken oder nach Gebrauch von Rauschgift oder Betäubungsmitteln zu fahren
3.Das Auto Dritten zu überlassen und es zu Auslandsreisen ohne Absprache mit einem Vertreter von AUTORENT.BG zu benutzen;
6.1. Alle Vertragsveränderungen und -nachträge, sowie alle Unterlagen, die seine Erfüllung angehen, sind gültig, wenn sie schriftlich abgefasst und von bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnet worden sind.
6.2. Alle Streitfragen über Abschließen, Veränderung, Erfüllung oder Kündigung des Vertrages werden durch Verhandlungen unter den Seiten geregelt und bei Nichtübereinanderkommen – vom zuständigen Gericht.
6.3. Für alle ungelösten und aus dem Vertrag ausgehenden Fälle, wendet man alle Verordnungen laut Art. 228-239 des Gesetzes über die Verpflichtungen und Verträge und des Gesetzes über den Straßenverkehr und der restlichen Rechtsverordnungen der gültigen Gesetzgebung an, die die Beziehungen zwischen den Parteien regeln.
Der Vertrag wird in zwei gleichförmige Exemplare erstellt und unterzeichnet – je eins für jede der Parteien.
| 1 EUR | = | 1.9558 BGN |
| 1 USD | = | 1.5375 BGN |
| 1 GBP | = | 2.4320 BGN |
| 1 JPY | = | 0.0194 BGN |
| 1 CHF | = | 1.6282 BGN |
Varna, Bulgarien
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